MENSCHENRECHTE UND EINFACHES RECHT
Wenn in einem Land einfaches Recht ermöglicht, rechtmäßig die Beweise für Menschenrechtsverletzungen zu vernichten, so dass diese nicht mehr verfolgt werden können, so stellen die Menschenrechte in diesem Land eine politische Lüge dar.
Es gibt viele Länder , die die internationalen Menschenrechtsvereinbarungen unterzeichnet haben, die mithilfe einfachen Rechts die Wahrnehmung und Durchsetzung der Menschenrechte jedoch erschweren oder verhindern.
In Deutschland zum Beispiel sind Minderjährige und Beschränkt Geschäftsfähige nicht prozessfähig und können daher ihre Persönlichkeits- und Menschenrechte nicht selbst vor Gericht einklagen. Volljährige Opfer von Menschenrechtsverletzungen können ihre Rechte oft nicht einklagen, weil ihnen die Beweise fehlen. Und zwar fehlen ihnen die Beweise deshalb, weil einfaches Recht den Behörden erlaubt, persönliche Daten und Akten auch gegen den Willen des Betroffenen zu vernichten.
Im Jahre 1994 klagte ich vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden, meine persönlichen Daten und Akten beim Bundeskriminalamt gegen Veränderung und Löschung zu sichern, um die Verletzung von Grund- und Menschenrechten nachweisen zu können. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden und der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel befanden jedoch, ich hätte kein Recht auf Sicherung meiner persönlichen Daten und Akten gegen Löschung. Das Bundesverfassungsgericht nahm meine Verfassungsklage nicht zur Entscheidung an (1 BvR 298/99 vom 5.5.1999). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte lehnte meine Beschwerde als unzulässig ab (54756/00 vom 10.11.2000).
Deutsches Verfassungsgericht und Europäischer Gerichtshof konnten legal zwar so urteilen, sie hätten genausogut aber auch anders entscheiden und damit der Idee der Menschenrechte einen historischen Dienst erweisen können.
Die Hintergründe des Falles sind unter www.humanrightsaction.org/justice/index.html nachlesbar.
Aus den gemachten persönlichen Erfahrungen heraus bitte ich die Vereinten Nationen, die internationalen Menschenrechtsorganisationen und die nationalen Parlamente und Regierungen, geeignete Massnahmen zu treffen , um die Verfuegungshoheit des Buergers ueber seine persoenlichen Daten und Akten als Verfassungsrecht sowie als eigenstaendiges Menschenrecht zu etablieren.
Darüberhinaus bitte ich diese Institutionen , das einfache Recht aller Länder daraufhin zu überprüfen, ob es die Wahrnehmung und Durchsetzung aller bislang anerkannten Menschenrechte garantiert. Die einfachgesetzliche Möglichkeit, die persönlichen Daten und Akten von Menschenrechtsopfern rechtmäßig zu vernichten, verhindert die Wahrnehmung und Durchsetzung dieser Rechte..
Asunción, 5. 2. 2001
Dr.Enno Winkler